Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rutsweiler an der Lauter hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 02.06.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt 2026 2027 | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 519.065,00 EUR | 531.015,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 564.890,00 EUR | 564.905,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag | -45.825,00 EUR - | 33.890,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -20.425,00 EUR | -9.530,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 18.750,00 EUR | 1.500,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 29.350,00 EUR | 3.200,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -10.600,00 EUR | -1.700,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 31.025,00 EUR | 11.230,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von | 10.600,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von | 1.700,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von | 81.500,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von | 189.000,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von | 804.692,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von | 831.021,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2026 | 2027 |
| Grundsteuer A auf | 413 v.H. | 413 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 615 v.H. | 615 v.H. |
| Gewerbesteuer | 421 v.H. | 421 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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| 2026 | 2027 |
| für den ersten Hund | 48,00 EUR | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 96,00 EUR | 96,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 EUR | 400,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 825,00 EUR | 825,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.400,00 EUR | 1.400,00 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024) | 7.680,93 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2025) | -43.834,07 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026) | -89.659,07 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.