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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 27/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rutsweiler an der Lauter für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 18.06.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rutsweiler an der Lauter hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 02.06.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt 2026 2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

519.065,00 EUR

531.015,00 EUR

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

564.890,00 EUR

564.905,00 EUR

Jahresfehlbetrag

-45.825,00 EUR -

33.890,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-20.425,00 EUR

-9.530,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

18.750,00 EUR

1.500,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

29.350,00 EUR

3.200,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-10.600,00 EUR

-1.700,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

31.025,00 EUR

11.230,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von

10.600,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von

1.700,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von

81.500,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von

189.000,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von

804.692,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von

831.021,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2026

2027

Grundsteuer A auf

413 v.H.

413 v.H.

Grundsteuer B auf

615 v.H.

615 v.H.

Gewerbesteuer

421 v.H.

421 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

 

2026

2027

für den ersten Hund

48,00 EUR

48,00 EUR

für den zweiten Hund

72,00 EUR

72,00 EUR

für jeden weiteren Hund

96,00 EUR

96,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

400,00 EUR

400,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

825,00 EUR

825,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.400,00 EUR

1.400,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024)

7.680,93 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2025)

-43.834,07 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026)

-89.659,07 EUR

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Rutsweiler, den 18.06.2026
Gez. Landfried, Ortsbürgermeister