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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 27/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Wiesweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 08.06.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

Im Ergebnishaushalt

2026

  2027 

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

591.145,50 EUR

597.740,00 EUR

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

634.720,50 EUR

624.085,00 EUR

Jahresfehlbetrag

43.575,00 EUR

26.345,00 EUR

2.

Im Finanzhaushalt 

Saldo der ordentlichen und

außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

-23.069,50 EUR

-8.045,00 EUR

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit

51.278,02 EUR

0,00 EUR

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

54.628,02 EUR

0,00 EUR

Saldo der Ein.- und

Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-3.350,00 EUR

0,00 EUR

Saldo der Ein.- und

Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

26.419,50 EUR

8.045,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :  — 0,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :  —  0,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :  —  44.128,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :  —  44.128,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :  —  821.659,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :  —  848.455,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Grundsteuer A auf

410 v.H.

410 v.H.

Grundsteuer B auf

600  v.H.

600 v.H.

Gewerbesteuer

390 v.H.

390 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2026

2027

für den ersten Hund

48,00 EUR

48,00 EUR

für den zweiten Hund

72,00 EUR

72,00 EUR

für jeden weiteren Hund

120,00 EUR

120,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

350,00 EUR

350,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

450,00 EUR

450,00 EUR

für jeden weiteren

gefährlichen Hund

500,00 EUR

500,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres

(2024)

-383.585,78 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres

(2025)

-418.569,78 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres

(2026)

EUR

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Wiesweiler, den 22.06.2026
Gez. Hamann
Ortsbürgermeister