Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Wiesweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 08.06.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | Im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 591.145,50 EUR | 597.740,00 EUR | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 634.720,50 EUR | 624.085,00 EUR | |
| Jahresfehlbetrag | 43.575,00 EUR | 26.345,00 EUR | |
| 2. | Im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -23.069,50 EUR | -8.045,00 EUR | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 51.278,02 EUR | 0,00 EUR | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 54.628,02 EUR | 0,00 EUR | |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -3.350,00 EUR | 0,00 EUR | |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 26.419,50 EUR | 8.045,00 EUR | |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : — 0,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : — 0,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : — 44.128,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : — 44.128,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : — 821.659,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : — 848.455,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 | |
| Grundsteuer A auf | 410 v.H. | 410 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 600 v.H. | 600 v.H. |
| Gewerbesteuer | 390 v.H. | 390 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| 2026 | 2027 | |
| für den ersten Hund | 48,00 EUR | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 EUR | 120,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 350,00 EUR | 350,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 450,00 EUR | 450,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 500,00 EUR | 500,00 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2024) | -383.585,78 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2025) | -418.569,78 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2026) | EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.