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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 27/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung eines Textbebauungsplanes (Satzung) zur 1. Änderung des Erweiterungsplans I zum Bebauungsplan „Hungerberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 08. Februar 2023, ergänzt am 26. Juni 2023, veröffentlicht in der Ausgabe Nr. 30 des Amtsblattes vom 28. Juli 2023

Der Ortsgemeinderat Nußbach hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2023 beschlossen, im Rahmen der Aufstellung eines Textbebauungsplanes (Satzung) zur 1. Änderung des Erweiterungsplans I zum Bebauungsplan „Hungerberg“ zusätzlich zu den Änderungen, welche bereits im Planaufstellungsbeschluss vom 08. Februar 2023 festgelegt wurden, noch folgende weitere textliche Festsetzungen zu ändern bzw. zu streichen:

Die textliche Festsetzung Nr. 2.1 wird dahingehend geändert, dass Kniestöcke bis maximal 0,80 Meter, gemessen von der Oberkante Rohdecke bis zur Unterkante Fußpfette, zulässig sind.

In der textlichen Festsetzung Nr. 7.0 „Stützmauern“ wird der Zusatz „Böschungen dürfen nicht steiler als 1:4 angelegt werden“ ersatzlos gestrichen. Die in Nr. 7.0 der textlichen Festsetzungen normierte Begrenzung der Höhe von Stützmauern auf 1,0 Meter, bezogen auf das vorhandene Geländeniveau, bleibt unverändert.

Die Veranlassung zur Änderung des Erweiterungsplans I zum Bebauungsplan „Hungerberg“ ergab sich aus dem Erfordernis, die teilweise nicht mehr zeitgemäßen örtlichen Bauvorschriften an die aktuellen städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen und Erfordernisse anzupassen.

Der Textbebauungsplan (Satzung) zur 1. Änderung des Erweiterungsplans I zum Bebauungsplan „Hungerberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB soll den gesamten Geltungsbereich des vorbezeichneten Bebauungsplanes umfassen. Im Einzelnen betroffen sind die Grundstücke Flurstück-Nr. 2340/5, 2402/12, 2402/4, 2402/9, 2402/5, 2402/10 (Straße), 2402/8, 2402/13, 2402/3, 2402/2, 2402/1, 2708/4 (Weg), 2700/1 (Straße), 2700/17, 2700/14, 2700/13, 2700/11, 2700/10, 2700/9, 2700/8, 2700/7, 2700/6, 2700/5, 2700/4, 2700/12, 2700/3 und 2700/16 sowie Teilflächen der Grundstücke Flurstück-Nr. 2340/3 (Straße), 2392, 2393 und 2394/3 der Gemarkung Nußbach.

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Textbebauungsplanes (Satzung) ist in dem nachstehend veröffentlichten Lageplan mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.

Zwischenzeitlich ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein eine Anfrage auf Erteilung eines Bauvorbescheides (sog. „Bauvoranfrage“) nach § 72 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland-Pfalz eingegangen, welche sich auch nicht mit den notwendigen baulichen Änderungen und damit Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes en ursprünglich angedachten Änderungen / Streichungen umsetzen ließe. Zudem stellte man seitens der Ortsgemeinde am Rande eines Ortstermins fest, dass auch auf anderen Grundstücken städtebauliche Missstände vorliegen, welche nicht mit den jetzigen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen in Einklang stehen.

Im Hinblick darauf, dass es sich beim Erweiterungsplan I zum Bebauungsplan „Hungerberg“ um einen älteren Plan handelt, ist damit zu rechnen, dass nun nach und nach An- und Umbauten folgen werden, welche den textlichen Festsetzungen ebenso widersprechen werden. Notwendige bauliche Anlagen und damit Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben sich aus veränderten Erfordernissen beispielsweise an Wärmeschutz von Gebäuden, zur Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaik), usw.

Zur Behebung der städtebaulichen Missstände, dem Schaffen eines für die Anliegerinnen und Anlieger vertretbaren Übergangs von Wohnen und Gewerbe, sowie zur Schaffung einer Entwicklungsperspektive für die ortsansässigen Gewerbebetriebe, soll nun eine Umwidmung der betroffenen Flächen der Flst. Nrn. 2402/4 und 2402/5 der Gemarkung Nußbach vorgenommen werden, welche den Gebietstypen im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von einem Allgemeinen Wohngebiet (WA, § 4 BauNVO) zu einem Mischgebiet (MI, § 6 BauNVO) umwidmet. Diese Planung würde eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung vorhandener Nutzungsstrukturen ermöglichen und vermeidet langfristige Nutzungskonflikte.

Die Beschlüsse des Ortsgemeinderates vom 08. Februar 2023, ergänzt am 26. Juni 2023, wurden bislang nicht umgesetzt. Aufgrund der seither verstrichenen Zeit und der sich ergänzenden Notwendigkeit zur Umwidmung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes, empfiehlt es sich, den Planaufstellungsbeschluss vom 08. Februar 2023, ergänzt am 26. Juni 2023, aufzuheben und einen neuen Planaufstellungsbeschluss zu fassen, welcher das förmliche Verfahren zur Neufassung zum Erweiterungsplan I des Bebauungsplanes „Hungerberg“ anstößt.

Der Ortsgemeinderat von Nußbach hat daraufhin in seiner Sitzung am 12. Mai 2026 die Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses vom 08. Februar 2023, ergänzt am 26. Juni 2023, beschlossen.

Der Planaufstellungsbeschluss vom 08. Februar 2023, ergänzt am 26. Juni 2023 wird hiermit aufgehoben und der Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Nußbach, den 25.06.2026
Für die Ortsgemeinde Nußbach:
gez. Schwarz
Schwarz, Ortsbürgermeister

Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 08. Februar 2023, ergänzt am 26. Juni 2023, veröffentlicht in der Ausgabe Nr. 30 des Amtsblattes vom 28. Juli 2023

Grenze räumlicher Geltungsbereich ---