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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 27/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Neufassung des Erweiterungsplans I des Bebauungsplans „Hungerberg“ der Ortsgemeinde Nußbach;

Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Nußbach hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Neufassung des Erweiterungsplans I des Bebauungsplans „Hungerberg“ beschlossen.

Die Bebauungsplanung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur derzeit laufenden Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.

Gegenstand der vorgesehenen Änderung sind die bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen zu

Nr. 2.1. Kniestöcke

Nr. 3.0. Farbe der Dacheindeckung

Nr. 4.0. äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen und

Nr. 7.0. Stützmauern, sowie die

Umwidmung der Flst. Nrn. 2402/4 und 2405/5 von Allgemeines Wohngebiet (WA) zu Mischgebiet (MI)

Weitere Festsetzungen des Erweiterungsplans I zum Bebauungsplan „Hungerberg“ werden von der beschlossenen Neufassung nicht berührt.

Die Veranlassung zur Neufassung ergibt sich aus dem Erfordernis, die teilweise nicht mehr zeitgemäßen örtlichen Bauvorschriften an die aktuellen städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen und Erfordernisse anzupassen. Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Flst. Nrn. 2340/5, 2402/12, 2402/4, 2402/9, 2402/5, 2402/10 (Straße), 2402/8, 2402/13, 2402/3, 2402/2, 2402/1, 2708/4 (Weg), 2700/1 (Straße), 2700/17, 2700/14, 2700/13, 2700/11, 2700/10, 2700/9, 2700/8, 2700/7, 2700/6, 2700/5, 2700/4, 2700/12, 2700/3 und 2700/16, sowie Teilflächen der Flst. Nrn. 2340/3 (Straße), 2392, 2393 und 2394/3 der Gemarkung Nußbach.

Das Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich und der Katalog der durchzuführenden Änderungen stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.

Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Nußbach, den 25.06.2026
Für die Ortsgemeinde:
gez. Schwarz
Schwarz, Ortsbürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Neufassung des Erweiterungsplans I des Bebauungsplans „Hungerberg“ der Ortsgemeinde Nußbach;

Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

---  Grenze des räumlichen Geltungsbereiches