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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 28/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1, 2 und 4 der Satzung werden neu gefasst. Es erfolgt eine Ergänzung des § 8.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

verändert

um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

169.012,00 €

189.230,00 €

-20.218,00 €

25.770,00 €

14.590,00 €

11.180,00 €

194.782,00 €

203.820,00 €

-9.038,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

-12.023,00 €

69.100,00 €

107.000,00 €

-37.900,00 €

49.923,00 €

11.180,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

-11.180,00 €

-843,00 € €

69.100,00 €

107.000,00 €

-37.900,00 €

38.743,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 37.900,00 € auf neu 37.900,00 € festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

§ 8 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Adenbach, den 04.07.2023
Gez. Klein, Ortsbürgermeister