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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 28/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach

für das Jahr 2023 vom 04.07.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1, 2 und 4 der Satzung werden neu gefasst. Es erfolgt eine Ergänzung des § 8.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

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1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

201.340,00 €

26.840,00 €

228.180,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

211.890,00 €

13.800,00 €

225.690,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-10.550,00 €

13.040,00 €

2.490,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-7.650,00 €

13.040,00 €

5.390,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

84.720,00 €

0,00 €

84.720,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

101.500,00 €

-2.500,00 €

99.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-16.780,00 €

2.500,00 €

-14.280,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

24.430,00 €

-15.540,00 €

8.890,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 16.780,00 € auf neu 46.780,00 € festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Steuer

von bisher

auf nunmehr

Grundsteuer A

320 %

405 %

Grundsteuer B

385 %

530 %

Gewerbesteuer

385 %

385 %

§ 8 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Herren-Sulzbach, den 04.07.2023
Gez. Theobaldt
Theobaldt, Ortsbürgermeister