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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 28/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Jettenbach für das Jahr 2023 vom 04.07.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: Die §§ 1, 2 und 4 der Satzung werden neu gefasst. Es erfolgt eine Ergänzung des § 8.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

verändert

um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

1.371.095 €

175.700 €

1.546.795 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.263.565 €

115.250 €

1.378.815 €

der Jahresüberschuss

107.530 €

60.450 €

167.980 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

187.550 €

60.450 €

248.000 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

6.500 €

0 €

6.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.500 €

0 €

1.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

5.000 €

0 €

5.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

-192.550 €

-60.450 €

-253.000 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 0 € auf neu 0 € festgesetzt.

Ansatz 2023

bisher

Ansatz 2023

neu

Bemerkung

0 €

0 €

Kreditermächtigung aus dem Jahr 2023

0 €

Kreditermächtigungen aus den Vorjahren

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Steuer

von bisher

auf nunmehr

Grundsteuer A

320 %

345 %

Grundsteuer B

385 %

465 %

Gewerbesteuer

370 %

380 %

§ 8 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Jettenbach, den 04.07.2023
Gez. Harth
Harth, Ortsbürgermeister