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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 28/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Ginsweiler

für das Jahr 2023 vom 07.07.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1, 2 und 4 der Satzung werden neu gefasst. Es erfolgt eine Ergänzung des § 8.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

bisher

verändert

um

nunmehr

festgesetzt

auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

324.630,00 €

40.620,00 €

365.250,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

355.594,00 €

25.050,00 €

380.644,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-30.964,00 €

15.570,00 €

-15.394,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-21.148,00 €

15.570,00 €

-5.578,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.200,00 €

300,00 €

1.500,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.500,00 €

0,00 €

1.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-300,00 €

300,00 €

0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

21.448,00 €

-15.870,00 €

5.578,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 0,00 € auf neu 108.700,00 € festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Steuer

von bisher

auf nunmehr

Grundsteuer A

310 %

395 %

Grundsteuer B

375 %

535 %

Gewerbesteuer

375 %

400 %

§ 8 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Ginsweiler, den 07.07.2023
gez. Bender
Bender, Ortsbürgermeister