Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Adenbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 22.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2024 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 205.135,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 217.502,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag | -12.367,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt |
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| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -2.147,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 192.535,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 193.925,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.390,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 3.537,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : | 1.390,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von | 206.644,56 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : | 753.000,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2024 |
| Grundsteuer A auf | 452 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 600 v.H. |
| Gewerbesteuer | 458 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| 2024 |
| für den ersten Hund | 40,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 60,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 80,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 1.000,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.500,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2024 auf | 24,00 EUR je Hektar |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
| für das Haushaltsjahr 2024 auf | 10,00 EUR je Hektar |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2022) | -359.837,84 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2023) | -368.875,84 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2024) | -381.242,84 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.