Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nußbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 18.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | Im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
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| der Gesamtbetragder Erträge auf | 1.087.727,00 EUR | 1.083.342,00 EUR |
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| Der Gesamtbetragder Aufwendungenauf | 836.629,00 EUR | 835.729,00 EUR |
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| Jahresüberschuss | 251.098,00 EUR | 247.613,00 EUR |
| 2. | Im Finanzhaushalt | ||
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| Saldo der ordentlichenund außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 268.098,00 EUR | 263.763,00 EUR |
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| die Einzahlungenaus Investitions-tätigkeit | 240.000,00 EUR | 0,00 EUR |
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| die Auszahlungenaus Investitions-tätigkeit | 844.310,00 EUR | 1.400,00 EUR |
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| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -604.310,00 EUR | -1.400,00 EUR |
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| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungs-tätigkeit | 336.212,00 EUR | -262.363,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : — 604.310,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : — 0,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : — 144.460,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : — 999.497,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : — 1.038.278,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | 2026 | ||
| Grundsteuer A auf | 370 | v.H. | 370 | v.H. |
| Grundsteuer B auf | 510 | v.H. | 510 | v.H. |
| Gewerbesteuer | 405 | v.H. | 405 | v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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| 2025 | 2026 |
| für den ersten Hund | 50,00 EUR | 50,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 75,00 EUR | 75,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 100,00 EUR | 100,00 EUR |
| für den erstengefährlichen Hund | 500,00 EUR | 500,00 EUR |
| für den zweitengefährlichen Hund | 1.125,00 EUR | 1.125,00 EUR |
| für jeden weiterengefährlichen Hund | 2.000,00 EUR | 2.000,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2025 auf | 11,10 EUR je Hektar |
| für das Haushaltsjahr 2026 auf | 11,10 EUR je Hektar |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
| für das Haushaltsjahr 2025 auf | 4,00 EUR je Hektar |
| für das Haushaltsjahr 2026 auf | 4,00 EUR je Hektar |
| Eigenkapital | ||
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12des Vorvorjahres | (2023) | -32.830,37 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12des Vorjahres | (2024) | 7.804,63 EUR |
| voraussichtlicher Stand desEigenkapitals zum 31.12des Haushaltsjahres | (2025) | 258.902,63 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.