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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 28/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nußbach für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 01.07.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nußbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 18.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetragder Erträge auf

Der Gesamtbetragder Aufwendungenauf

Jahresüberschuss

2.

Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichenund außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungenaus Investitions-tätigkeit

die Auszahlungenaus Investitions-tätigkeit

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungs-tätigkeit

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von :  —  604.310,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : —  0,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von :  —  144.460,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von :  —  999.497,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :  —  1.038.278,00 EUR

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

Grundsteuer A auf

370

v.H.

370

v.H.

Grundsteuer B auf

510

v.H.

510

v.H.

Gewerbesteuer

405

v.H.

405

v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für den erstengefährlichen Hund

für den zweitengefährlichen Hund

für jeden weiterengefährlichen Hund

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 auf

11,10 EUR je Hektar

für das Haushaltsjahr 2026 auf

11,10 EUR je Hektar

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:

für das Haushaltsjahr 2025 auf

4,00 EUR je Hektar

für das Haushaltsjahr 2026 auf

4,00 EUR je Hektar

§ 7

Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12des Vorvorjahres

(2023)

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12des Vorjahres

(2024)

voraussichtlicher Stand desEigenkapitals zum 31.12des Haushaltsjahres

(2025)

§ 8

über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Nußbach, den 01.07.2025
Gez. Schwarz
Schwarz, Ortsbürgermeister