Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein hat aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit§ 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung sowie § 9 der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein vom 06.06.2023, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nachdem die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.06.2025 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 324.563,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 313.642,00 € |
| der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf | 10.921,00 € |
| 2. Im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen u. außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 10.921,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -10.921,00 € |
| die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf | 10.921,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Unter Bezugnahme auf § 11 der Verbandsordnung wird folgendes festgesetzt:
Für das Haushaltsjahr 2025 werden keine Umlagen festgesetzt.
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres entscheidet die Verbandsversammlung über die Verwendung des Überschusses.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 € überschritten sind.
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2023) | 19.128,00 € |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2024) | -15.296,00 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres (2025) | -4.375,00 € |