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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 28/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein für das Haushaltsjahr 2025

Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein hat aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit§ 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung sowie § 9 der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein vom 06.06.2023, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nachdem die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.06.2025 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf

2. Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen u. außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Umlagen, Deckung des Finanzbedarfes, Verteilung der Überschüsse

Unter Bezugnahme auf § 11 der Verbandsordnung wird folgendes festgesetzt:

Für das Haushaltsjahr 2025 werden keine Umlagen festgesetzt.

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres entscheidet die Verbandsversammlung über die Verwendung des Überschusses.

§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 € überschritten sind.

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2023)

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2024)

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres (2025)

Lauterecken, den 05.06.2025
Gez. Albert Graf
Graf, Verbandsvorsteher