Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Ginsweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 21.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt — 2025
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 389.538,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 401.384,00 EUR
Jahresfehlbetrag — -11.846,00 EUR
2. Im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen — 1.649,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 41.000,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 69.944,00 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -28.944,00 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 27.295,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 28.944,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 76.350,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 370.734,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2025
Grundsteuer A auf — 395 v.H.
Grundsteuer B auf — 600 v.H.
Gewerbesteuer — 400 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
— 2025
für den ersten Hund — 48,00 EUR
für den zweiten Hund — 72,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 96,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund — 400,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund — 800,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 800,00 EUR
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 auf — 27,50 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2025 auf — 15,00 EUR je Hektar
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Vorvorjahres (2023) — 16.037,73 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Vorjahres (2024) — 17.372,73 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Haushaltsjahres (2025) — 5.526,73 EUR
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.