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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 28/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Glanbrücken für das Haushaltsjahr 2025 vom 30.06.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Glanbrücken hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 02.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt  —  2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  650.320,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  704.517,00 EUR

Jahresfehlbetrag  —  -54.197,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen  —  -38.567,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  —  53.500,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  39.060,00 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  14.440,00 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  24.127,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von:  —  38.060,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von:  —  41.650,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von:  —  1.317.063,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 —  2025

Grundsteuer A auf  —  485 v.H.

Grundsteuer B auf  —  655 v.H.

Gewerbesteuer  —  440 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

 — 2025

für den ersten Hund  —  50,00 EUR

für den zweiten Hund  —  75,00 EUR

für jeden weiteren Hund  —  100,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund  —  500,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund  —  1.000,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  1.500,00 EUR

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 auf  —  21,00 EUR je Hektar

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:

für das Haushaltsjahr 2025 auf  —  9,00 EUR je Hektar

§ 7 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Vorvorjahres (2023)  —  -176.749,74 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Vorjahres (2024)  —  -230.019,74 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Haushaltsjahres (2025)  —  -284.216,74 EUR

§ 8 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Glanbrücken, den 30.06.2025
Gez. Röder
Röder, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Am 30.06.2025 erteilte die Kommunalaufsicht Kusel die Genehmigung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Glanbrücken für das Haushaltsjahr 2025.

Hieraus erging folgende Entscheidung:

Die für das Haushaltsjahr 2025 veranschlagten Investitionskredite in Höhe von 38.060,00 EUR werden nicht genehmigt.

Erläuterung:

Im Haushaltsjahr 2025 wurde die Aufnahme von Investitionskrediten i. H. v. 38.060,00 EUR für neue Investitionen veranschlagt. Da sich ein positiver Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ergibt, ist die Aufnahme von Investitionskrediten nicht notwendig.

Die veranschlagten Investitionskredite werden deshalb nicht staatsaufsichtlich genehmigt.