Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Glanbrücken hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 02.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt — 2025
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 650.320,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 704.517,00 EUR
Jahresfehlbetrag — -54.197,00 EUR
2. Im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen — -38.567,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 53.500,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 39.060,00 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — 14.440,00 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 24.127,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 38.060,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 41.650,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 1.317.063,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2025
Grundsteuer A auf — 485 v.H.
Grundsteuer B auf — 655 v.H.
Gewerbesteuer — 440 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
— 2025
für den ersten Hund — 50,00 EUR
für den zweiten Hund — 75,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 100,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund — 500,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund — 1.000,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 1.500,00 EUR
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 auf — 21,00 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2025 auf — 9,00 EUR je Hektar
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Vorvorjahres (2023) — -176.749,74 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Vorjahres (2024) — -230.019,74 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Haushaltsjahres (2025) — -284.216,74 EUR
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Hinweis:
Am 30.06.2025 erteilte die Kommunalaufsicht Kusel die Genehmigung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Glanbrücken für das Haushaltsjahr 2025.
Hieraus erging folgende Entscheidung:
Die für das Haushaltsjahr 2025 veranschlagten Investitionskredite in Höhe von 38.060,00 EUR werden nicht genehmigt.
Erläuterung:
Im Haushaltsjahr 2025 wurde die Aufnahme von Investitionskrediten i. H. v. 38.060,00 EUR für neue Investitionen veranschlagt. Da sich ein positiver Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ergibt, ist die Aufnahme von Investitionskrediten nicht notwendig.
Die veranschlagten Investitionskredite werden deshalb nicht staatsaufsichtlich genehmigt.