Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nerzweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 11.06.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 155.820,00 EUR | 155.520,00 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 158.125,00 EUR | 155.335,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag/ -überschuss | -2.305,00 EUR | 185,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 3.445,00 EUR | 5.935,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 114.340,00 EUR | 0,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 118.000,00 EUR | 0,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -3.660,00 EUR | 0,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 215,00 EUR | -5.935,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 3.660,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : | 0,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 0,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : | 0,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 119.027,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : | 125.743,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 | |
| Grundsteuer A auf | 420 v.H. | 420 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 600 v.H. | 600 v.H. |
| Gewerbesteuer | 380 v.H. | 380 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| 2026 | 2027 | |
| für den ersten Hund | 30,00 EUR | 30,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 48,00 EUR | 48,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 65,00 EUR | 65,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 EUR | 400,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 800,00 EUR | 800,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.200,00 EUR | 1.200,00 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024) | -77.175,13 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2025) | -83.194,13 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026) | -85.699,13 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.