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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 29/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach

für das Jahr 2023 vom 10.07.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1, 2 und 4 der Satzung werden neu gefasst. Es erfolgt eine Ergänzung des § 8.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 0,00 € auf neu 81.200,00 € festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Steuer

von bisher

auf nunmehr

Grundsteuer A

320 v.H.

365 v.H.

Grundsteuer B

395 v.H.

505 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

410 v.H.

§ 8 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 07.11.2022 bleiben unverändert.

Oberweiler-Tiefenbach, den 10.07.2023
gez. Schwambach
Schwambach, Ortsbürgermeister