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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 29/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Kirrweiler - Bekanntmachung

Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kirrweiler für das Jahr 2023 vom 10.07.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1 und 4 werden neu gefasst. Es erfolgt eine Ergänzung des § 8.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 0,00 € auf neu 0,00 € festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Steuer

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

§ 8 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Kirrweiler, den 10.07.2023
gez. Schuster
Schuster, Ortsbürgermeister