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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 29/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Julian für die Jahre 2023 und 2024 vom 12.07.2023

Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

198.500,00 €

0,00 €

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2023

2024

0,00 €

0,00 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

- Grundsteuer A auf

395 v.H.

395 v.H.

- Grundsteuer B auf

500 v.H.

500 v.H.

- Gewerbesteuer auf

395 v.H.

395 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2023

2024

- für den ersten Hund

50,00 €

50,00 €

- für den zweiten Hund

90,00 €

90,00 €

- für jeden weiteren Hund

120,00 €

120,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

400,00 €

400,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

600,00 €

600,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

900,00 €

900,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die

Grundstücksfläche

21,00 €/ha

21,00 €/ha

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Stadt für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 11,00 € auf 10,00 €.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 betrug  —  544.943,13 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt  —  423.629,13 €

und zum 31.12.2023  —  367.922,13 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.

Ein erheblicher Fehlbetrag i.S.d. §§ 98 Abs. 2 Nr. 1-3, 100 Abs. 1 S. 1

GemO liegt vor, wenn

im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Ziff. E 15 und E 18 GemHVO) die Gesamtaufwendungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich Zins- und Finanztätigkeit um

oder

im Finanzhaushalt (§ 2 Abs. 1 Ziff. F 15 und F 18 GemHVO) die Gesamtauszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich Zins- und Finanztätigkeit um

oder

im Finanzhaushalt (§ 2 Abs. 1 Ziff. F 32 und F 36 GemHVO) die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit einschließlich Tilgungszahlungen von Krediten um

überschritten sind.

§ 8 Deckungsfähigkeit

Verstärkungsvermerk nach § 15 GemHVO

Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 GemHVO wird festgelegt, dass zweckgebundene Mehrerträge (Versicherungserstattungen, Personalkostenerstattungen, allgemeine Kostenerstattungen, etc.) zu zweckgebundenen Mehraufwendungen berechtigen. Dies gilt für Ein- und Auszahlungen entsprechend (§ 15 Abs. 4 GemHVO).

Haushaltsvermerk nach § 16 Abs. 3 GemHVO

Gemäß § 16 Abs. 3 GemHVO werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb der Teilfinanzhaushalte 1 bis 2 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das gleiche gilt für Verpflichtungsermächtigungen.

St. Julian, den 12.07.2023
Gez. Gruber
Gruber, Ortsbürgermeister