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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 29/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die öffentliche Auflegung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

Die Vorschlagslisten der Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler i. Tal, Oberweiler Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Ruthsweiler a. d. Lauter, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler und der Städte Lauterecken und Wolfstein liegen in der Zeit

vom 24.07.2023 bis einschließlich 28.07.2023

zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, Zimmer 201, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Gegen die jeweilige Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, Zimmer 212, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Lauterecken, den 13.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Müller, Bürgermeister