Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Odenbach für das Haushaltsjahr 2024 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit
vom 22.07.2024 bis einschließlich 30.07.2024
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, Zimmer 108, während der Dienststunden
| montags bis freitags | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| montags und dienstags | von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| donnerstags | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.