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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 29/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Odenbach für das Jahr 2024 vom 10.07.2024

Die Aufsichtsbehörde erhob am 06.06.2023 Bedenken wegen Rechtsverletzung gegen den Haushalt für das Haushaltsjahr 2024.

Der Ortsgemeinderat hat folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1, 2, 4 und 6 werden neu gefasst. Die §§ 9 und 10 werden ergänzt.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von

52.150,00 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 118.361,58 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 115.311,58 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 54.664,58 €.

§ 9 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von :

1.387.800,00 €

§ 10 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung vom 19.06.2023 bleiben unverändert.

Odenbach, den 10.07.2024
Gez. Becker
Becker, Ortsbürgermeisterin