Die Aufsichtsbehörde erhob am 06.06.2023 Bedenken wegen Rechtsverletzung gegen den Haushalt für das Haushaltsjahr 2024.
Der Ortsgemeinderat hat folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die §§ 1, 2, 4 und 6 werden neu gefasst. Die §§ 9 und 10 werden ergänzt.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| bisher € | auf nun mehr € |
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von | 63.125,00 | 55.625,00 |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von | 52.150,00 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| bisher v.H. | auf nunmehr v.H. |
| Grundsteuer A | 345 | 345 |
| Grundsteuer B | 490 | 600 |
| Gewerbesteuer | 380 | 380 |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 118.361,58 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 115.311,58 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 54.664,58 €.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : | 1.387.800,00 € |
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung vom 19.06.2023 bleiben unverändert.