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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 29/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Grumbach für das Haushaltsjahr 2025 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 29.07.2025 öffentlich ausliegt.

Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der

Verbandgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a in 67742 Lauterecken, Zimmer 109, erfolgen.

Außerdem finden Sie den Haushaltsplan auf unserer Homepage www.vg-lw.de.

Lauterecken, den 18.07.2025
gez. Müller
Bürgermeister

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Grumbach für das Haushaltsjahr 2025

vom 03.07.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Grumbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 10.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

§ 5 Steuersätze

§ 6 Gebühren und Beiträge

§ 7 Eigenkapital

§ 8 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Grumbach, den 03.07.2025
Gez. Michel
Michel
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Am 30.06.2025 erteilte die Kommunalaufsicht Kusel die Genehmigung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Grumbach für das Haushaltsjahr 2025.

Hieraus erging folgende Entscheidung:

Die für das Haushaltsjahr 2025 veranschlagten Investitionskredite in Höhe von 15.000,00 EUR werden genehmigt.

Erläuterung:

Im Haushaltsjahr 2025 wurde die Aufnahme von Investitionskrediten i. H. v. 15.700,00 EUR für neue Investitionen veranschlagt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Anschaffung von Wirtschaftsgütern für den Kindergarten sowie für das Dorfgemeinschaftshaus und aus dem Eigenanteil in Höhe von 15.000,00 EUR für die Dachsanierung der ehemaligen Schulturnhalle, welche durch das Regionale Zukunftsprogramm gefördert wird. Bei der Dachsanierung handelt es sich um Unterhaltungsaufwand (komplementäre Maßnahme). Im Rahmen des RZN wird hier von der Fiktion einer Investition ausgegangen, sodass die Finanzierung mit Investitionskrediten zulässig wird. Es wird deshalb ein Investitionskredit i. H. v. 15.000,00 EUR staatsaufsichtlich genehmigt.

Da der Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ausreicht, um den Kreditbedarf für die Anschaffung der Wirtschaftsgüter zu decken, werden die hierfür veranschlagten Investitionskredite nicht staatsaufsichtlich genehmigt.