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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 29/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Wiesweiler für das Haushaltsjahr 2025 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 29.07.2025 öffentlich ausliegt.

Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der

Verbandgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken,

Schulstraße 6a in 67742 Lauterecken, Zimmer 112, erfolgen.

Außerdem finden Sie den Haushaltsplan auf unserer Homepage www.vg-lw.de.

Lauterecken, den 18.07.2025
gez. Müller
Bürgermeister

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wiesweiler

für das Haushaltsjahr 2025 vom 09.07.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Wiesweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 24.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von :  —  0,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von :  —  64.044,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von :  —  912.276,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

Grundsteuer B auf

Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für den ersten gefährlichen Hund

für den zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 auf  —  32,85 EUR je Hektar

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:

für das Haushaltsjahr 2025 auf  —  20,45 EUR je Hektar

§ 7 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres

(2023)

-338.208,78 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres

(2024)

-383.585,78 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres

(2025)

-418.569,78 EUR

§ 8 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Wiesweiler, den 09.07.2025
Gez. Hamann
Marco Hamann
Ortsbürgermeister