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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 29/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Anlage zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume im Bürgerhaus sowie der Grillhütte der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach

Benutzungsentgelte ab 01.08.2025

Bürgerhaus – großer Saal

Beerdigung inkl. Küche

60,00 €

Veranstaltung Einheimische (Private oder Verein) incl. Küche

mit Getränkebezug durch OG

100,00 €

Veranstaltung Einheimische (Private oder Verein) incl. Küche

ohne Getränkebezug durch OG

130,00 €

Veranstaltung mit Gewinnerzielung incl. Küche

140,00 €

Veranstaltung mit Gewinnerzielung incl. Küche

ohne Getränkebezug durch OG

170,00 €

Vereine der Vereinsgemeinschaft haben jährlich eine Veranstaltung im großen Saal des Bürgerhauses frei. Die Nebenkosten für diese Veranstaltung sind zu erstatten.

Bürgerhaus – Vereinsraum

Vereine und „Jugendtreff Herren-Sulzbach“

kostenlos

Andere Nutzer ohne Küche

40,00 €

Andere Nutzer incl. Küche

50,00 €

Küche

15,00 €

Grillhütte

Schulklassen, Vereine und „Jugendtreff Herren-Sulzbach“

25,00 €

Andere Nutzer

50,00 €

Zusätzlich werden folgende Nebenkosten erhoben:

1.

Kosten für Strom werden nach Verbrauch mit 0,50 € / kWh abgerechnet.

2.

Kosten für Wasser/Kanal werden nach Verbrauch mit 7,00 € / m³ abgerechnet.

3.

Für Heizkosten im Bürgerhaus ist während der Heizperiode eine Heizkostenpauschale in Höhe von 40,00 € (großer Saal) und 25,00 € (Vereinsraum) pro Tag zu zahlen.

4.

Erfolgt eine Endreinigung durch die Gemeinde, wird dem Mieter/Nutzer ein Stundenaufwand in Höhe von 20,00 € in Rechnung gestellt.

Herren-Sulzbach, den 10.07.2025
Gez. Franzmann, Ortsbürgermeister