Anlage zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume im Bürgerhaus sowie der Grillhütte der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach
Benutzungsentgelte ab 01.08.2025
| Bürgerhaus – großer Saal | |
| Beerdigung inkl. Küche | 60,00 € |
| Veranstaltung Einheimische (Private oder Verein) incl. Küche |
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| mit Getränkebezug durch OG | 100,00 € |
| Veranstaltung Einheimische (Private oder Verein) incl. Küche |
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| ohne Getränkebezug durch OG | 130,00 € |
| Veranstaltung mit Gewinnerzielung incl. Küche | 140,00 € |
| Veranstaltung mit Gewinnerzielung incl. Küche |
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| ohne Getränkebezug durch OG | 170,00 € |
| Vereine der Vereinsgemeinschaft haben jährlich eine Veranstaltung im großen Saal des Bürgerhauses frei. Die Nebenkosten für diese Veranstaltung sind zu erstatten. | |
| Bürgerhaus – Vereinsraum | |
| Vereine und „Jugendtreff Herren-Sulzbach“ | kostenlos |
| Andere Nutzer ohne Küche | 40,00 € |
| Andere Nutzer incl. Küche | 50,00 € |
| Küche | 15,00 € |
| Grillhütte | |
| Schulklassen, Vereine und „Jugendtreff Herren-Sulzbach“ | 25,00 € |
| Andere Nutzer | 50,00 € |
| Zusätzlich werden folgende Nebenkosten erhoben: | |
| 1. | Kosten für Strom werden nach Verbrauch mit 0,50 € / kWh abgerechnet. |
| 2. | Kosten für Wasser/Kanal werden nach Verbrauch mit 7,00 € / m³ abgerechnet. |
| 3. | Für Heizkosten im Bürgerhaus ist während der Heizperiode eine Heizkostenpauschale in Höhe von 40,00 € (großer Saal) und 25,00 € (Vereinsraum) pro Tag zu zahlen. |
| 4. | Erfolgt eine Endreinigung durch die Gemeinde, wird dem Mieter/Nutzer ein Stundenaufwand in Höhe von 20,00 € in Rechnung gestellt. |