Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 29/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 06.07.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 11.06.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

2026

  2027 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

243.076,00  EUR

235.734,00  EUR

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf

273.212,00  EUR

263.265,00 EUR

Jahresergebnis

-30.136,00 EUR

-27.531,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und

außerordentlichen Ein- und

Auszahlungen

-15.986,00 EUR

-14.431,00 EUR

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

21.551,00 EUR

1.500,00 EUR

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

22.551,00 EUR

1.500,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-1.000,00 EUR

0,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

16.986,00 EUR

14.431,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:

1.000,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:

0,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:

1.830,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:

2.680,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:

438.959,00  EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:

450.357,00  EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Grundsteuer A auf

360 v.H.

360 v.H.

Grundsteuer B auf

600 v.H.

600 v.H.

Gewerbesteuer

390 v.H.

390 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2026

2027

für den ersten Hund

35,00 EUR

35,00 EUR

für den zweiten Hund

65,00 EUR

65,00 EUR

für jeden weiteren Hund

80,00 EUR

80,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

350,00 EUR

350,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

975,00 EUR

975,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.600,00 EUR

1.600,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Vorvorjahres

(2024)

311.561,37 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Vorjahres

(2025)

306.096,37 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Haushaltsjahres

(2026)

275.960,37 EUR

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Oberweiler im Tal, den 06.07.2026
Gez. Christoffel
Christoffel, Ortsbürgermeister