Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Merzweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 23.06.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 263.084,00 EUR | 267.322,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 280.090,00 EUR | 280.640,00 EUR |
| Jahresergebnis | -17.006,00 EUR | -13.318,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -7.906,00 EUR | -4.318,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 205.726,00 EUR | 1.500,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 262.160,00 EUR | 1.500,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -56.434,00 EUR | 0,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 64.340,00 EUR | 4.318,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 56.500,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : | 0,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 0,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : | 0,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 13.144,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : | 26.289,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 | |
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 679 v.H. | 679 v.H. |
| Gewerbesteuer | 380 v.H. | 380 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| 2026 | 2027 | |
| für den ersten Hund | 35,00 EUR | 35,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 50,00 EUR | 50,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 65,00 EUR | 65,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 EUR | 400,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600,00 EUR | 600,00 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2024) | 290.852,62 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2025) | 226.720,62 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2026) | 209.714,62 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.