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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 29/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Wolfstein

für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 06.07.2026

Der Stadtrat der Stadt Wolfstein hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 11.06.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

2026  

2027 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.549.510,00 EUR

3.306.960,00 EUR

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.716.025,00 EUR

3.653.110,00 EUR

Jahresfehlbetrag

-166.515,00 EUR

-346.150,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und

außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

55.895,00 EUR

-130.940,00 EUR

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit

626.625,00 EUR

0,00 EUR

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

543.000,00 EUR

0,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

83.625,00 EUR

0,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

139.520,00 EUR

-130.940,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :

44.400,00 EUR 

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :

0,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :  —  100.000,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :  —  287.400,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :  —  12.386.400,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :  —  12.544.100,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Grundsteuer A auf

410 v.H.

410 v.H.

Grundsteuer B auf

680 v.H.

680 v.H.

Gewerbesteuer

410 v.H.

410 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2026

2027

für den ersten Hund

60,00 EUR

60,00 EUR

für den zweiten Hund

95,00 EUR

95,00 EUR

für jeden weiteren Hund

150,00 EUR

150,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

600,00 EUR

600,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

1.275,00 EUR

1.275,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

2.400,00 EUR

2.400,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Vorvorjahres

(2024)

-1.399.070,12 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Vorjahres

(2025)

-1.346.312,12 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Haushaltsjahres

(2026)

-1.512.827,12 EUR

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 5.000,00 überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Wolfstein, den 06.07.2026
Gez. Nickel, Stadtbürgermeister