der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Sitz Weilerbach, für das Wirtschaftsjahr 2023 vom 02. Dezember 2022
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Sitz Weilerbach, hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziff. 8 des Zweckverbandsgesetzes (ZWVG) vom 22.12.1982 (GVBl.S.476) zuletzt geändert durch LG vom 28.09.2010 (GVBl. S. 276), der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die mit Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, vom 02. Januar 2023, Az.: 17 06-2 WZVW/21a, genehmigt wurde und hiermit bekannt gemacht wird.
§ 1
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz" für das Haushaltsjahr 2023 sieht gemäß Feststellungsbeschluss folgende Endzahlen vor:
Erfolgsplan
Erträge — 3.559.510 Euro
Aufwendungen — 3.559.510 Euro
Vermögensplan
Finanzierungsmittel — 5.731.800 Euro
Finanzbedarf — 5.731.800 Euro
Summe des Wirtschaftsplanes
Einnahmen — 9.291.310 Euro
Ausgaben — 9.291.310 Euro
§ 2
Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, werden festgesetzt auf — 160.000 Euro
§ 3a
Zinslose Kredite (Landesdarlehen), deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, werden festgesetzt auf — 767.000 Euro.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 350.000 Euro.
§ 5
Von den Verbandsmitgliedern wird, gemäß § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", zur Aufwandsdeckung eine Umlage gehoben, die für das Wirtschaftsjahr 2023 festgesetzt wird auf:
| a) | Grundpreis pro angemeldete l/sec. — 6.116,54 EUR |
| b) | Arbeitspreis je m3 — 0,23285372 EUR. |
§ 6
Die Tilgungsleistungen aus zinslosen Darlehen des Landes werden gemäß dem anhängenden Tilgungsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 angefordert.
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz" liegt zur Einsichtnahme, von Montag, dem 16. Januar 2023, auf die Dauer von 7 Werktagen, während der Dienststunden, im Betriebsgebäude des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz" , Ramsteiner Weg 2, 67685 Weilerbach, öffentlich aus.