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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 3/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ankündigungsbekanntmachung

Absicht einer Teileinziehung einer Gemeindestraße

Vollzug des Landesstraßengesetzes (LStrG);

Teileinziehung der Straße „Neugasse“, Flurstück-Nr. 212, Gemarkung Gumbsweiler, in der Ortsgemeinde St. Julian gemäß LStrG

Im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde St. Julian wird hiermit folgendes bekannt gegeben:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde St. Julian hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 die Teileinziehung der Gemeindestraße „Neugasse“ Flurstück-Nr. 212, Gemarkung Gumbsweiler, in der Ortsgemeinde St. Julian beschlossen. Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Teilfläche dem öffentlichen Allgemeinverkehr zu entziehen, da kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr besteht.

Die Kreisverwaltung Kusel hat als Straßenaufsichtsbehörde der Einziehung mit Schreiben vom 20.09.2022 zugestimmt.

Ein Lageplan, aus dem die beabsichtigte einzuziehende Verkehrsfläche (gepunktet) ersichtlich ist, wird mit dieser Bekanntmachung im Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein veröffentlicht.

Der Plan mit der Darstellung der beabsichtigten einzuziehenden Teilfläche der Gemeindestraße liegt ab dem auf der Bekanntgabe folgenden Tag für drei Monate bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Wolfstein, Bergstr. 2, 2. Obergeschoss, Zimmer 215,

in der Zeit von

montags - mittwochs von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und

montags - dienstags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

donnerstags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und

von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr und

freitags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Bergstr. 2, 2. Obergeschoss, Zimmer 215, vorgebracht werden.

Lauterecken, den 20.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Müller, Bürgermeister