Änderung der Hauptsatzung
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung des § 2 Abs. 1 und 2 wie folgt:
| - | Abs. 1: Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 150,00 € im Einzelfall. |
| - | Abs. 2: Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 150,00 € je Auftrag. |
Erlass einer Hebesatzsatzung für die Erhebung der Realsteuer ab dem 01.01.2025
Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 mit den unveränderten, in 2024 geltenden Hebesätzen.
Wertermittlung der gemeindeeigenen Gebäude; Anpassung des Versicherungsschutzes
Der Ortsgemeinderat lehnt die Anpassung der Gebäudeversicherungen gemäß Angebot des kommunalen Versicherers ab.