Der Stadtrat nimmt die einstimmige Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Steuerausschusses an und beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in der dem Stadtrat vorliegenden Form.
Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen gemäß der dem Stadtrat vorliegenden Anlage.
Benutzungsentgelte Veldenzschloss
Der Stadtrat beschließt die neue Benutzungsentgeltverordnung für das Veldenzschloss in der dem Stadtrat vorliegenden Form.
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme von folgenden Spenden:
| - | Geldspenden für das 50-jährige Partnerschaftsjubiläum |
| - | Eine Sachspende in Form von zwei Defibrillatoren |
| - | Geldspenden für die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung |
Übertragung der Miet- und Pachtangelegenheiten an die Bürgermeisterin der Stadt Lauterecken
Der Stadtrat beschließt, die Zuständigkeit für Miet- und Pachtangelegenheiten der Stadt auf die Stadtbürgermeisterin zu übertragen. Der Stadtrat ist hierüber in der darauffolgenden Sitzung zu informieren.
Erlass einer Hebesatzsatzung für die Erhebung der Realsteuer ab dem 01.01.2025
Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 mit den unveränderten, in 2024 geltenden Hebesätzen.
Stadtsanierung – Erhaltungssatzung
Der Stadtrat beschließt die Annahme des Entwurfes der Erhaltungssatzung sowie des Geltungsbereiches.
Stadtsanierung – 1. BA Roseninsel und Freianlage Jugendfreiraum;
Auftragsvergabe
Der Stadtrat beschließt für die anstehenden Ausschreibungen die Untersuchungen zu beauftragen.
| a) | Der Stadtrat lehnt die Baugrunduntersuchung Roseninsel ab, da die Untersuchung für entbehrlich erachtet wird. |
| b) | Der Stadtrat beauftragt ein Büro für die Baugrunduntersuchung Marktplatz – Bereich Jugendfreiraum auf Grundlage eines dem Stadtrat vorliegenden Angebotes. |
| c) | Der Stadtrat beauftragt ein Büro für die Teilvermessung des Marktplatzes im Bereich des Jugendfreiraumes auf Grundlage eines dem Stadtrat vorliegenden Angebotes. |