Ortskern / Ortsdurchfahrt Glanbrücken;
Abschluss von Vereinbarungen für private Projekte
Der Ortsgemeinderat beschließt die Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zum Abschluss von Vereinbarungen nach Prüfung durch die Kreisverwaltung Kusel.
Der Ortsgemeinderat wird in der Sitzung nach Abschluss einer Vereinbarung entsprechend informiert.
Erlass einer Hebesatzsatzung für die Erhebung der Realsteuer ab dem 01.01.2025
Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 mit den unveränderten, in 2024 geltenden Hebesätzen.
Wertermittlung der gemeindeeigenen Gebäude; Anpassung des Versicherungsschutzes
Der Ortsgemeinderat beschließt die Versicherung für das Bürgerhaus im vorgeschlagenen Umfang abzuschließen. Die übrigen Neuabschlüsse bzw. Änderungen sollen derzeit noch nicht umgesetzt werden.
Änderung der Benutzungsentgelte des Bürgerhauses
a) Benutzungsentgelte
Das Benutzungsentgelt für Ortsansässige Vereine wird erhöht, zusätzlich wird eine jährliche Pauschale für die Nebenkosten erhoben.
d) Nebenkosten Reinigung
Die Reinigungskosten werden mit 155,00 € pauschal abgerechnet. Für die Nutzung der Zapfanlage werden 30,00 € Reinigungskosten festgesetzt.
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Geldspende für eine Ruhebank.
Miet-/Pachtangelegenheit
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die entsprechenden Verträge auszuarbeiten und zu unterschreiben.
Grundstückangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat legt den Preis für ein neues Baugrundstück fest und beschließt den Kauf eines Grundstückes.