1. Durchführung eines Bürgerentscheids:
Der Ortsgemeinderat Rutsweiler a.d.L. hat in seiner Sitzung vom 06.01.2025 gem. § 17a Abs.1 Satz 2 Gemeindeordnung beschlossen, einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Die Fragestellung lautet: „Soll, nach Zusage der Förderung, die Maßnahme Kettengraben durchgeführt werden, mit der Folge, dass sich die Kosten auf den Hebesatz auswirken?"
Als Abstimmungstag wurde Sonntag, der 09. März 2025, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr, bestimmt.
2. Die im Bürgerentscheid zu entscheidende Fragestellung lautet:
Es ist über folgende Frage mit ja oder nein abzustimmen
„Soll, nach Zusage der Förderung, die Maßnahme Kettengraben durchgeführt werden, mit der Folge, dass sich die Kosten auf den Hebesatz auswirken?"
Quorum:
Entschieden ist die Frage, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit aus Ja- oder Neinstimmen mindestens 15 % aller Wahlberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Ist die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden (§17a Abs. 7 Gemeindeordnung)
3. Auffassung des Ortsgemeinderates sowie des Ortsbürgermeisters:
Im Zuge der Dorfmoderation ist die Brücke am Kettengraben immer wieder ein wichtiger Punkt, der insbesondere von unseren Kindern genannt worden ist. Die Brücke verbindet die 2 Ortsteile von Rutsweiler und erlaubt es aufgrund ihrer Lage, dass das Bürgerhaus und auch der Spielplatz schnell und sicher erreicht werden können, ohne den Weg über die B270 wählen zu müssen. Des Weiteren erschließt die Brücke auch den Weg zur Eimbach oder auch zu PWV-Hütte für Wanderer optimal.
Das Grundstück östlich des Weges am Kettengraben ist ungepflegt und kein schöner Anblick. Bürger haben des Öfteren Maßnahmen gefordert, um das Dorfbild zu verschönern.
Die Planungen haben ergeben, dass die Erneuerung der Brücke und die Gestaltung der anliegenden Grundstücke rund 220.000 € kosten wird. Das bedeutet nach der aktuellen Rechtslage bezüglich des Haushaltes der Ortgemeinde Rutsweiler a.d.L., dass eine Erhöhung der Grundsteuer B um rund 29 Umlagepunkte zur Finanzierung nötig sein wird. Dies bedeutet das je 100.- € gezahlter Grundsteuer ca. 4,70 € oder 4,7% Mehrbelastung auf den einzelnen Bürger zukommt.
Im aktuellen Dorferneuerungsprogramm haben wir eine gute Chance ca. 130.000.- € (65%) des Projektes als Zuschuss zu bekommen. Unsere Ortsgemeinde ist ohne Zuschuss nicht in der Lage die Investition zu finanzieren.
Es ist zu erwarten, dass die Brücke ohne Neubau aufgrund des Alters der Brücke und unterschiedlicher anderer Gründe abgerissen bzw. gesperrt werden muss.
Um die Brücke und den Weg zu erhalten, ist es unumgänglich, der Dorferneuerungsmaßnahme „Brücke Kettengraben Zuwegung und Freiflächengestaltung“ zuzustimmen.
4. Bürgerversammlung:
Damit sich der Bürger hinreichend über die Maßnahme und deren finanzielle Auswirkung informieren kann, findet am 07.02.205 eine Bürgerversammlung statt.