Zukunftscheck-Dorf (ZCD) im Landkreis Kusel – Teilnahme der Ortsgemeinde
Der Ortsgemeinderat beschließt an dem Projekt „Zukunftscheck-Dorf (ZCD)“ des Landkreises Kusel verbindlich teilzunehmen.
Bildung eines Forstzweckverbandes nach § 30 Landeswaldgesetz und Beschluss der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes
Die Bildung des Forstzweckverbandes nach § 30 LwaldG (sowie der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes) wird zugestimmt.
Beitritt Alte Welt e.V.
Dem Verein Alte Welt e.V. soll beigetreten werden.
Grundsatzbeschluss zu Windradstandorten
Der Ortsgemeinderat beschließt:
| 1. | Weitere Windräder auf der Gemarkung Medard dürfen nur auf der Grundlage eines Bebauungsplanes errichtet werden |
| 2. | Für die entsprechenden Bereiche wird mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zeitgleich auch eine Satzung über eine Veränderungssperre erlassen |
| 3. | a) Windräder dürfen nur auf Grundstücken (Standort des Turmes) im Eigentum der Ortsgemeinde errichtet werden |
| b) Die entsprechenden Grundstücke werden von der Ortsgemeinde vor dem Planaufstellungsbeschluss zu folgenden Konditionen erworben: | |
| - Bezahlung des ortsüblichen Kaufpreises (Kaufpreissammlung) | |
| - mindestens 20 Jahre kostenlose Bewirtschaftung der unbebauten Restfläche durch den Verkäufer | |
| - Teilung der Pachtzahlung des Anlagenbetreibers zwischen dem Verkäufer des Grundstücks und der Ortsgemeinde in einem angemessenen Verhältnis, zum Beispiel von 40% für den Verkäufer und 60% für die Gemeinde, für die Dauer der ersten 20 Betriebsjahre |
Beseitigung eines Gehölzstaus an der Glanbrücke/Fischtreppe
Der Ortsgemeinderat beauftragt die FA Kreischer, Merzweiler und den Landwirt, Christian Wolf, Medard mit der Räumung des Gehölzstaus an der Glanbrücke/Fischtreppe in der Mühlengasse. Die Abrechnung erfolgt nach Einsatzstunden.