Der Ortsgemeinderat Nußbach hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2023 beschlossen, im Rahmen der Aufstellung eines Textbebauungsplanes (Satzung) zur 1. Änderung des Erweiterungsplans I zum Bebauungsplan „Hungerberg“ zusätzlich zu den Änderungen, welche bereits im Planaufstellungsbeschluss vom 08. Februar 2023 festgelegt wurden, noch folgende weitere textliche Festsetzungen zu ändern bzw. zu streichen:
Die Veranlassung zur Änderung des Erweiterungsplans I zum Bebauungsplan „Hungerberg“ ergibt sich aus dem Erfordernis, die teilweise nicht mehr zeitgemäßen örtlichen Bauvorschriften an die aktuellen städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen und Erfordernisse anzupassen.
Der Textbebauungsplan (Satzung) zur 1. Änderung des Erweiterungsplans I zum Bebauungsplan „Hungerberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB soll den gesamten Geltungsbereich des vorbezeichneten Bebauungsplanes umfassen. Im Einzelnen betroffen sind die Grundstücke Flurstück-Nr. 2340/5, 2402/12, 2402/4, 2402/9, 2402/5, 2402/10 (Straße), 2402/8, 2402/13, 2402/3, 2402/2, 2402/1, 2708/4 (Weg), 2700/1 (Straße), 2700/17, 2700/14, 2700/13, 2700/11, 2700/10, 2700/9, 2700/8, 2700/7, 2700/6, 2700/5, 2700/4, 2700/12, 2700/3 und 2700/16 sowie Teilflächen der Grundstücke Flurstück-Nr. 2340/3 (Straße), 2392, 2393 und 2394/3 der Gemarkung Nußbach.
Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Textbebauungsplanes (Satzung) ist in dem nachstehend veröffentlichten Lageplan mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.
Es wird festgestellt, dass durch die beschlossenen zusätzlichen Änderungen im Rahmen der vorgesehenen 1. Änderung des Erweiterungsplans I zum Bebauungsplan „Hungerberg“ die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, eine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorgaben nicht begründet wird, die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind. Die 1. Änderung des Erweiterungsplans I zum Bebauungsplan „Hungerberg“ erfolgt demnach nach wie vor im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Diese gegenüber dem Planaufstellungsbeschluss vom 08. Februar 2023, veröffentlicht durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 07. April 2023, vorgenommene Erweiterung des Kataloges der vorzunehmenden Änderungen, wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Aufstellung eines Textbebauungsplanes (Satzung) zur 1. Änderung des Erweiterungsplans I zum Bebauungsplan „Hungerberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB);
Ergänzung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
--- Grenze räumlicher Geltungsbereich
Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)