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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 30/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Reipoltskirchen für das Haushaltsjahr 2023 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit

vom 31.07.2023 bis einschließlich 08.08.2023

im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, Zimmer 113, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Lauterecken, den 17.07.2023
gez. Müller, Bürgermeister

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.