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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 30/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Deimberg für das Haushaltsjahr 2024 vom 17.07.2024

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Deimberg hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 28.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von :

80.600,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von :

0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von :

384.500,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

Grundsteuer A auf

345 v.H.

Grundsteuer B auf

510 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2024

für den ersten Hund

25,00 EUR

für den zweiten Hund

50,00 EUR

für jeden weiteren Hund

75,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

500,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

1.000,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.500,00 EUR

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 auf

26,00 EUR je Hektar

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:

für das Haushaltsjahr 2024 auf

13,00 EUR je Hektar

§ 7 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres

§ 8 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Deimberg, den 17.07.2024
Gez. Heer
Heer, Ortsbürgermeisterin