Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Glanbrücken
für das Haushaltsjahr 2024 vom 15.07.2024
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Glanbrücken hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 18.06.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | Im Ergebnishaushalt | 2024 |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 660.342,00 | EUR |
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| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 713.612,00 | EUR |
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| Jahresfehlbetrag | -53.270,00 | EUR |
| 2. | Im Finanzhaushalt |
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| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -37.280,00 | EUR |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 52.250,00 | EUR |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 149.100,00 | EUR |
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| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -96.850,00 | EUR |
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| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 134.130,00 | EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: | 96.850,00 | EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: | 0,00 | EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: | 1.256.000,00 | EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2024 |
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| Grundsteuer A auf | 485 | v.H. |
| Grundsteuer B auf | 655 | v.H. |
| Gewerbesteuer | 440 | v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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| 2024 |
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| für den ersten Hund | 50,00 | EUR |
| für den zweiten Hund | 75,00 | EUR |
| für jeden weiteren Hund | 100,00 | EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 | EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 1.000,00 | EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.500,00 | EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2024 auf | 21,00 | EUR je Hektar |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
| für das Haushaltsjahr 2024 auf | 9,00 | EUR je Hektar |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2022) | -123.813,74 | EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2023) | -176.749,74 | EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2024) | -230.019,74 | EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Glanbrücken, den 15.07.2024