für das Haushaltsjahr 2024 vom 17.07.2024
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Unterjeckenbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 23.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt 2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 144.440,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 125.395,00 EUR
Jahresüberschuss — 19.045,00 EUR
2. Im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen — 26.243,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 18.000,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 40.000,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -22.000,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — -4.243,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 22.000,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 56.400,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2024
Grundsteuer A auf — 375 v.H.
Grundsteuer B auf — 515 v.H.
Gewerbesteuer — 395 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
2024
für den ersten Hund — 35,00 EUR
für den zweiten Hund — 55,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 75,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund — 400,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund — 500,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 600,00 EUR
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 0,00 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 0,00 EUR je Hektar
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2022) | 197.599,61 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2023) | 189.822,61 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2024) | 208.867,61 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.