Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Reipoltskirchen hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 30.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt — 2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 514.425,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 551.200,00 EUR
Jahresfehlbetrag — -36.775,00 EUR
2. Im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen — -4.145,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 46.855,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 175.030,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -128.175,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 132.320,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 128.175,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 3.000,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 1.093.030,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2024
Grundsteuer A auf — 375 v.H.
Grundsteuer B auf — 600 v.H.
Gewerbesteuer — 399 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
— 2024
für den ersten Hund — 48,00 EUR
für den zweiten Hund — 72,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 96,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund — 330,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund — 735,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 1.280,00 EUR
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 16,06 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 12,00 EUR je Hektar
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12 des Vorvorjahres | (2022) — -191.072.69 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12 des Vorjahres | (2023) — -238.722,69 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2024) — -275.497,69 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.