Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 in der dem Ortsgemeinderat vorliegenden Fassung.
Sanierungskonzept der Bachverrohrung Kaulbach/Kapellenweg
Die Bachverrohrung des Kaulbachs am Kapellenweg wird als Rechteckkanal mittels Betonfertigteilen saniert bzw. erneuert.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die erforderlichen Ingenieurleistungen entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen und an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben und den Antrag auf Zuwendung aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz entsprechend rechtzeitig zu stellen. Gleichzeitig soll für die Zuwendung ein Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden, damit die Bauarbeiten zügig beginnen können. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Finanzierung der Maßnahme sicherzustellen.
Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage "Bechtenwoog" in der Gemarkung Kreimbach; städtebaulicher Vertrag
Der Ortsgemeinderat lehnt den städtebaulichen Vertrag, in der dem Ortsgemeinderat vorliegenden Form, ab.
Aufforstung von Grundstücken
Die Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach stellt den Antrag auf Aufforstung gem. § 14 Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz für mehrere Flurstücke der Gemarkung Kreimbach-Kaulbach.
Die Maßnahme soll im Haushaltplan für 2025 aufgenommen werden, sie kann erst durchgeführt werden, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Im nichtöffentlichen Teil lehnt der Ortsgemeinderat zwei Grundstücksveräußerungen ab.