Festlegung des Wirtschaftswegebaubeitrages
Der Gemeinderat beschließt, die Beitragssätze für die Erhebung von Wirtschaftswegebaubeiträgen für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festzulegen:
Bruttobeitrag 25,00 €/ha, abzüglich Jagdpachtanteile 15,00 €/ha, Nettobeitrag von 10,00 €/ha.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 in der dem Ortsgemeinderat vorliegenden Fassung.
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende in Form einer Sitzbank, sowie eine Geldspende anlässlich des Disc Golfs.
Anlage eines Wildackers
Der Ortsgemeinderat stimmt der Anlage eines Wildackers auf einem Grundstück durch die Jagdpächter zu.
Im nichtöffentlichen Teil stimmt der Ortsgemeinderat der Niederschlagung von Forderungen zu.