Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Eßweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 13.05.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 572.568,00 EUR | 572.328,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 651.815,00 EUR | 639.388,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag | -79.247,00 EUR | -67.060,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -51.697,00 EUR | -42.160,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 986.335,00 EUR | 0,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.101.850,00 EUR | 14.950,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -115.515,00 EUR | -14.950,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 167.212,00 EUR | 57.110,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 115.515,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von: — 14.950,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 28.400,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von: — 28.400,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 921.198,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von: — 948.466,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 | |
| Grundsteuer A auf | 360 v.H. | 360 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 600 v.H. | 600 v.H. |
| Gewerbesteuer | 400 v.H. | 400 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
|
| 2026 | 2027 |
| für den ersten Hund | 43,00 EUR | 43,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 68,00 EUR | 68,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 78,00 EUR | 78,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 430,00 EUR | 430,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 1.020,00 EUR | 1.020,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.560,00 EUR | 1.560,00 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2024) | 504.802,54 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2025) | 394.724,54 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapital s zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2026) | 315.477,54 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.