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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 30/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eßweiler

für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 16.07.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Eßweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 13.05.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

2026

2027 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

572.568,00 EUR

572.328,00 EUR

Der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf 

 651.815,00 EUR

639.388,00 EUR

Jahresfehlbetrag

-79.247,00 EUR

-67.060,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und

außerordentlichen Ein- und

Auszahlungen

-51.697,00 EUR

-42.160,00 EUR

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

986.335,00 EUR

0,00 EUR

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

1.101.850,00 EUR

14.950,00 EUR

Saldo der Ein.- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

-115.515,00 EUR

-14.950,00 EUR

Saldo der Ein.- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

167.212,00 EUR

57.110,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:  —  115.515,00 EUR 

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:  —  14.950,00 EUR 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:  —  28.400,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:  —  28.400,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:  —  921.198,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:  —  948.466,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Grundsteuer A auf

360 v.H.

360 v.H.

Grundsteuer B auf

600 v.H.

600 v.H.

Gewerbesteuer

400 v.H.

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

 

2026

2027

für den ersten Hund

43,00 EUR

43,00 EUR

für den zweiten Hund

68,00 EUR

68,00 EUR

für jeden weiteren Hund

78,00 EUR

78,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

430,00 EUR

430,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

1.020,00 EUR

1.020,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.560,00 EUR

1.560,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Vorvorjahres

(2024)

504.802,54 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Vorjahres

(2025)

394.724,54 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapital

s zum 31.12 des Haushaltsjahres

(2026)

315.477,54 EUR

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Eßweiler, den 16.07.2026
Gez. Bermes, Bermes,
Ortsbürgermeisterin