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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 30/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hohenöllen für das Haushaltsjahr 2026

vom 14.07.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hohenöllen hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 29.06.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1 und 9 werden neu gefasst und der ursprüngliche § 6 entfällt:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt

auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

482.505,00

-11.006,00

471.499,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

460.670,00

2.828,00

463.498,00

der Jahresüberschuss

21.835,00

-13.834,00

8.001,00

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

29.435,00

-13.834,00

15.601,00

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00

51.110,00

51.110,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.000,00

56.000,00

57.000,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.000,00

-4.890,00

-5.890,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-28.435,00

18.724,00

-9.711,00

§ 9 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 29.08.2025 bleiben unverändert.

Hohenöllen, den 14.07.2026
Gez. Reule
Reule, Ortsbürgermeister