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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 31/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Anlage zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Lohnweiler

Benutzungsentgelte ab 28.06.2023

Grundkosten:

Nutzung des Kellers  —  40,00 € zzgl. Nk

Nutzung für Familienfeiern - Konfirmation, Kommunion,

Hochzeit, Geburtstag, Taufe o. ä.  —  50,00 € zzgl. Nk

Nutzung anlässlich Beerdigung  —  40,00 € zzgl. Nk

Nutzung des Sitzungsraumes durch örtliche Vereine  —  10,00 € zzgl. Nk

Nutzung des Kirchenraumes  —  20,00 € zzgl. Nk

Nutzung für öffentliche Veranstaltungen (auch Vereine)  —  80,00 € zzgl. Nk

- jeder weitere Veranstaltungstag  —  60,00 € zzgl. Nk

Zusätzlich werden folgende Nebenkosten erhoben:

1.

Heizung

Raumnutzung bis 4 Stunden tägl.

8,00 €

Raumnutzung bis 6 Stunden tägl.

10,00 €

Raumnutzung bei mehr als 6 Stunden tägl.

15,00 €

2.

Kosten für Strom werden nach Verbrauch mit 0,50 € / kWh abgerechnet

3.

Kosten für Wasser/Kanal werden nach Verbrauch mit 6,00 € / m3 abgerechnet.

4.

Bei der Nutzung einer der oben genannten Möglichkeiten wird eine Kaution in Höhe von 100,00 € erhoben.

5.

Wenn eine Endreinigung durch die Gemeinde veranlasst werden muss, werden die tatsächlichen Kosten dem Mieter/Nutzer in Rechnung gestellt.

Bei Nichtbefolgung der Reinigungspflicht werden 100,00 € berechnet.

Lohnweiler, den 19.07.2023
gez. Knecht
Knecht, Ortsbürgermeister