Beratung und Beschlussfassung über eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B, sowie die Gewerbesteuer
Der Ortsgemeinderat beschließt die Realsteuerhebesätze wie folgt anzupassen:
| Grundsteuer A | von bisher 335 v.H. | auf nunmehr 370 v.H. |
| Grundsteuer B | von bisher 385 v.H. | auf nunmehr 491 v.H. |
| Gewerbesteuer | von bisher 385 v.H. | auf nunmehr 395 v.H. |
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan in der von ihnen geänderten Fassung für das Haushaltsjahr 2023.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Resolution zum Landesfinanzausgleichsgesetz
Der Ortsgemeinderat beschließt, an der Resolution zur stärkeren Berücksichtigung strukturschwacher Regionen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs teilzunehmen.
Zustimmung zu den beiden Flächennutzungsplänen für fünf Photovoltaik-Freiflächenanlagen und eine Gewerbefläche
Der Ortsgemeinderat beschließt, die gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO erforderlichen Zustimmung zur endgültigen Entscheidung des Verbandsgemeinderates vom 13. Dezember 2022 und 26. April 2023 über die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken und das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein zu erteilen.
Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume des Bürgerhauses, des Sängerheimes, der Blockhütte und der Pfälzerwaldverein-Hütte in Lohnweiler
Der Ortsgemeinderat beschließt die Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume des Bürgerhaueses, des Sängerheimes, der Blockhütte und der Pfälzerwaldverein-Hütte.
Anpassung der Benutzungsentgelte für das Bürgerhaus
Die Benutzungsentgelte sollen unverändert bestehen bleiben. Die Stromkosten werden nach Verbrauch mit 0,50 €/kWh abgerechnet. Die Heizkosten sollen pauschal pro Raumnutzungstag erhoben werden. Die Kosten für Wasser/Kanal werden nach Verbrauch mit 6,00€/m³ abgerechnet. Die Reinigungskosten werden wie folgt abgerechnet:
| - | wenn eine Endreinigung durch die Gemeinde veranlasst werden muss, werden die tatsächlichen Kosten dem Mieter/Nutzer in Rechnung gestellt |
| - | bei Nichtbefolgung der Reinigungspflicht werden 100,00€ berechnet |
Anpassung der Benutzungsentgelte für das Sängerheim
Die Benutzungsentgelte bleiben unverändert bestehen, zzgl. der Kaution für die Nutzung des Sängerheimes. Die Stromkosten werden nach Verbrauch mit 0,50€/kWh abgerechnet. Die Heizkosten sollen nach tatsächlichem Verbrauch des aktuellen Gaspreises der letzten Tankfüllung abgerechnet werden. Die Kosten für Wasser/Kanal werden nach Verbrauch mit 6,00€/m³ abgerechnet. Die Reinigungskosten werden wie folgt abgerechnet:
| - | wenn eine Endreinigung durch die Gemeinde veranlasst werden muss, werden die tatsächlichen Kosten dem Mieter/Nutzer in Rechnung gestellt |
| - | bei Nichtbefolgung der Reinigungspflicht werden 100,00€ berechnet |
Vorschlagsliste Schöffenwahl 2023
In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen wird Herr Manuel Drumm aufgenommen.
Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Ortsgemeinderat das gemeindliche Vorkaufsrecht nicht auszuüben.