Der Ortsgemeinderat beschließt die Realsteuerhebesätze wie folgt anzupassen:
| Grundsteuer A von bisher | 320 v.H. | auf nunmehr 345 v.H. |
| Grundsteuer B von bisher | 385 v.H. | auf nunmehr 465 v.H. |
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Zustimmung zu den beiden Flächennutzungsplänen für fünf Photovoltaik-Freiflächenanlagen und eine Gewerbefläche
Der Ortsgemeinderat beschließt, die gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO erforderlichen Zustimmung zur endgültigen Entscheidung des Verbandsgemeinderates vom 13. Dezember 2022 und 26. April 2023 über die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken und das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein zu erteilen.