- Hebesätze der Grundsteuern A, B und Gewerbesteuer
- Haushalt 2023
Folgende Hebesätze werden für den Haushalt 2023 beschlossen:
| Grundsteuer A | von bisher 333 v.H. | auf nunmehr 410 v.H. |
| Grundsteuer B | von bisher 438 v.H. | auf nunmehr 615 v.H. |
| Gewerbesteuer | von bisher 373 v.H. | auf nunmehr 410 v.H. |
Der in der vergangenen Sitzung beschlossene Haushalt wird um die neu beschlossenen Hebesätze korrigiert. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt alle möglichen Einsparungspotentiale und Einnahmeverbesserungsmöglichkeiten für einen möglichen Nachtrag 2023 und die Haushaltsplanung für 2024ff zu untersuchen und dem Stadtrat vorzulegen.
Im nichtöffentlichen Teil stimmt der Stadtrat einer Bezuschussung einer privaten Sanierungsmaßnahme zu.