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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 31/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Cronenberg für das Haushaltsjahr 2024 vom 19.07.2024

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Cronenberg hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 28.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt  —  2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  195.426,00 EUR

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  194.397,55 EUR

Jahresüberschuss  —  1.028,45 EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen  —  12.178,50 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  —  0,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  7.460,00 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  -7.460,00 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  4.718,50 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von :  —  7.460,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von :  —  0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von :  —  80.860,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 —  2024

Grundsteuer A auf  —  345 v.H.

Grundsteuer B auf  —  465 v.H.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

 —  2024

für den ersten Hund  — 40,00 EUR

für den zweiten Hund  — 70,00 EUR

für jeden weiteren Hund  — 90,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund  —  368,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  614,00 EUR

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 auf  —  12,00 EUR je Hektar

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:

für das Haushaltsjahr 2024 auf  —  6,00 EUR je Hektar

§ 7 Eigenkapital

§ 8 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Cronenberg, den 19.07.2024
Gez. Gödtel
Gödtel,
Erster Beigeordneter