Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Aschbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 28.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt 2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 433.690,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 486.867,00 EUR
Jahresfehlbetrag — -53.177,00 EUR
2. Im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen — 32.224,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 0,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 0,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — 0,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 32.224,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von — 0,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von — 110.000,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von — 763.000,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2024
Grundsteuer A auf — 345 v.H.
Grundsteuer B auf — 600 v.H.
Gewerbesteuer — 385 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
— 2024
für den ersten Hund — 45,00 EUR
für den zweiten Hund — 60,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 75,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund — 450,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund — 900,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 1.500,00 EUR
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 19,71 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 8,00 EUR je Hektar
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Vorvorjahres (2022) — 270.735,74 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Vorjahres (2023) — 267.010,74 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Haushaltsjahres (2024) — 213.833,74 EUR
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.