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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 31/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Satzung

zur Aufhebung der Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den EURO (EURO-Anpassungs-Satzung) vom 21.12.2001

Der Ortsgemeinderat Adenbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen

1. § 12 (Geldbuße und Zwangsmittel) wird wie folgt geändert:

„Die Angabe 1.000,-- DM wird durch die Angabe 500,-- Euro ersetzt“.

wird aufgehoben.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Adenbach, den 15.07.2025
Gez. Eckert, Ortsbürgermeister

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht,

1.

bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.